Bruttoentgelt

Das vertraglich vereinbarte Arbeitsentgelt vor dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

Definition des Bruttoentgelts

Das Bruttoentgelt, oft auch Bruttogehalt oder Bruttolohn genannt, ist der Betrag, der einem Arbeitnehmer vertraglich für seine Arbeitsleistung zusteht, bevor jegliche gesetzliche Abzüge vorgenommen werden. Es stellt die hundertprozentige Vergütung dar und ist die zentrale Berechnungsbasis für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Auf der Gehaltsabrechnung steht das Bruttoentgelt immer an oberster Stelle.

Bestandteile des Bruttoentgelts

Das Bruttoentgelt kann sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen:

  • Grundvergütung: Dies ist der im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag festgelegte feste Monatsbetrag (Gehalt) oder Stundenlohn.
  • Leistungsbezogene Vergütung: Dazu zählen Prämien, Provisionen oder Akkordlöhne, die von der persönlichen oder unternehmerischen Leistung abhängen.
  • Zulagen und Zuschläge: Hierzu gehören Zahlungen für besondere Arbeitsbedingungen wie Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Schmutzzulagen oder Gefahrenzulagen.
  • Sonderzahlungen: Das sind Einmalzahlungen, die nicht monatlich fließen, wie z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
  • Geldwerte Vorteile: Das sind Sachbezüge, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt, z.B. ein Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf. Diese müssen als Einkommen versteuert und verbeitragt werden.
  • Vermögenswirksame Leistungen (VWL): Ein Zuschuss des Arbeitgebers, der das Bruttoentgelt erhöht, aber direkt in einen Sparvertrag fließt.

Kontext im Büromanagement

Als Kaufmann oder Kauffrau für Büromanagement kommst du in der Personalabteilung direkt mit dem Thema Bruttoentgelt in Berührung. Du hilfst bei der Vorbereitung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, pflegst die Stammdaten der Mitarbeiter (z.B. Gehaltserhöhungen) und musst in der Lage sein, Mitarbeitern die Zusammensetzung ihres Gehalts zu erklären. Auch bei der Erstellung von Arbeitsverträgen ist die korrekte Angabe des Bruttoentgelts entscheidend.

Praxisbeispiel

Laura Müller erhält als Auszubildende bei der Lernleicht GmbH eine monatliche Ausbildungsvergütung von 1.050,00 €. Zusätzlich zahlt ihr die Lernleicht GmbH 20,00 € an Vermögenswirksamen Leistungen (VWL). Ihr gesamtes Bruttoentgelt für die Abrechnung beträgt somit 1.070,00 €. Von diesem Betrag werden nun die Lohnsteuer (falls anfallend) und die Sozialversicherungsbeiträge berechnet.

Prüfungsrelevanz

In der IHK-Abschlussprüfung ist das Verständnis des Bruttoentgelts fundamental. Es wird oft in Rechenaufgaben zur Entgeltabrechnung vorausgesetzt. Typische Fragen zielen auf den Unterschied zwischen Brutto und Netto, die Berechnung der Gesamtkosten für den Arbeitgeber (Bruttoentgelt + AG-Anteile SV) oder die korrekte Zuordnung von Entgeltbestandteilen. Es ist essenziell zu wissen, dass das Bruttoentgelt die Ausgangsbasis für fast alle weiteren Berechnungen ist.

Verwandte Begriffe

  • Nettoentgelt
  • Gesetzliche Abzüge
  • Lohnnebenkosten
  • Sozialversicherungspflichtiges Entgelt

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