Bürgschaft
Eine Personalsicherheit, bei der sich ein Bürge verpflichtet, für die Schulden eines anderen einzustehen, falls dieser nicht zahlt.
Definition und rechtliche Grundlagen
Die Bürgschaft ist ein Vertrag. Die Regeln stehen im Bürger-lichen Gesetz-Buch (BGB). Ein Bürge verspricht der Bank: Ich bezahle, wenn der Schuldner nicht bezahlt. Die Bürgschaft ist eine Personal-Sicherheit. Das bedeutet, eine Person haftet mit ihrem ganzen Geld. Es haftet keine Sache.
Wichtiges Merkmal: Abhängig-keit
Das wichtigste Merkmal der Bürgschaft ist ihre Abhängig-keit (Akzessorietät). Das bedeutet, die Bürgschaft hängt immer von der Haupt-Schuld ab. Konkret heißt das:
- Entstehung: Eine Bürgschaft gibt es nur für eine echte Schuld.
- Höhe: Der Bürge muss höchstens so viel zahlen, wie die Schulden hoch sind.
- Ende: Wenn die Schulden bezahlt sind, endet die Bürgschaft automatisch.
- Rechte: Der Bürge hat die gleichen Rechte wie der Schuldner. Zum Beispiel, wenn die Schuld schon sehr alt ist (Verjährung).
Form-Vorschrift und Praxis im Büro-Management
Eine Bürgschaft muss immer schriftlich sein. Das steht im Gesetz. Mündlich ist sie nicht gültig. Das soll den Bürgen schützen. Er soll nicht zu schnell ja sagen. Achtung: Für Kauf-Leute gibt es eine Ausnahme. Sie können auch mündlich bürgen. Trotzdem sollte man im Büro alles aufschreiben. Dann hat man einen Beweis.
Arten der Bürgschaft und ihre Wichtig-keit für die Prüfung
Zwei Arten sind besonders wichtig:
- Ausfall-Bürgschaft: Das ist der Normal-Fall im Gesetz. Die Bank muss zuerst versuchen, das Geld vom Schuldner zu bekommen. Sie muss ihn verklagen. Erst wenn das nicht klappt, darf sie zum Bürgen gehen. Das ist für den Bürgen am sichersten.
- Selbst-schuldnerische Bürgschaft: Das wollen die Banken immer haben. Der Bürge verzichtet auf ein wichtiges Recht. Dieses Recht heißt "Einrede der Voraus-Klage". Das bedeutet: Die Bank kann sofort zum Bürgen gehen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Der Bürge ist dann fast wie ein zweiter Schuldner.
Praxis-Beispiel bei der Lernleicht GmbH
Am Anfang war die Lernleicht GmbH eine neue Firma. Sie hatte wenig Geld. Frau Weber brauchte einen Kredit von der Bank. Die Bank wollte eine Sicherheit. Frau Weber musste eine persönliche, selbst-schuldnerische Bürgschaft geben. Sie hat mit ihrem Privat-Geld für die Schulden der Firma gehaftet. So hat die Bank der Firma den Kredit gegeben.
Ähnliche Begriffe
- Personal-Kredit
- Abhängig-keit
- Einrede der Voraus-Klage
- Haupt-Schuldner
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