Eigentumsvorbehalt

Eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Verkäufer Eigentümer der gelieferten Ware bleibt, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat.

Definition

Der Eigentums-Vorbehalt ist eine Regel im Kauf-Vertrag. Sie steht im Bürgerlichen Gesetz-Buch (§ 449 BGB). Die Regel besagt: Der Verkäufer bleibt der Eigentümer der Ware. Das gilt so lange, bis der Käufer den ganzen Preis bezahlt hat. Der Käufer bekommt die Ware sofort. Er darf sie auch benutzen. Er ist dann der Besitzer. Aber der Eigentümer ist er noch nicht. Das wird er erst nach der kompletten Bezahlung.

Erklärung im Kontext Büro-Management

Der Eigentums-Vorbehalt ist eine Sicherheit für Lieferanten. Ein Beispiel: Die Lernleicht GmbH kauft Möbel. Sie muss erst in 30 Tagen bezahlen. Der Lieferant gibt der Lernleicht GmbH also einen kurzen Kredit. Um sich abzusichern, nutzt der Lieferant den Eigentums-Vorbehalt. Wenn die Lernleicht GmbH die Rechnung nicht bezahlen kann, hat der Lieferant ein Recht. Er kann seine Möbel zurückfordern. Das ist wichtig, wenn eine Firma pleitegeht (Insolvenz). Die Möbel gehören dann nicht zur Insolvenz-Masse. Für Kaufleute im Büro ist es wichtig zu wissen: Waren mit Eigentums-Vorbehalt gehören der Firma noch nicht richtig. Man darf sie nicht einfach weiterverkaufen. Außer, es gibt eine besondere Vereinbarung.

Arten des Eigentums-Vorbehalts

  • Einfacher Eigentums-Vorbehalt: Das ist die normale Form. Das Eigentum geht über, wenn die eine Rechnung bezahlt ist.
  • Verlängerter Eigentums-Vorbehalt: Diese Form ist für Händler wichtig. Der Käufer darf die Ware weiterverkaufen. Dafür gibt er dem ersten Verkäufer das Geld, das er vom neuen Käufer bekommt.
  • Erweiterter Eigentums-Vorbehalt: Das Eigentum an allen Waren geht erst über, wenn alle Schulden bei diesem Lieferanten bezahlt sind.

Praxis-Beispiel

Die Lernleicht GmbH kauft fünf Drucker für 2.975,00 €. Sie muss erst später bezahlen. Im Vertrag steht ein einfacher Eigentums-Vorbehalt. Die Drucker werden geliefert und benutzt. Zwei Wochen später hat die Lernleicht GmbH Geld-Probleme. Sie kann die Rechnung nicht bezahlen. Die Drucker gehören noch der Firma TechOffice Systems KG. Diese Firma kann jetzt die Drucker zurückverlangen.

Wichtigkeit für die Prüfung

Der Eigentums-Vorbehalt ist ein typisches Prüfungs-Thema. Du musst:

  • Erklären, warum der Verkäufer diese Regel nutzt (als Sicherheit).
  • Den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum verstehen. (Besitz = Ich habe die Sache. Eigentum = Die Sache gehört mir rechtlich.)
  • Die Regel im Gesetz kennen (§ 449 BGB).
  • Die verschiedenen Arten (einfach, verlängert) kennen und erklären können.

Ähnliche Begriffe

  • Besitz: Man hat die Sache bei sich.
  • Eigentum: Die Sache gehört einem laut Gesetz.
  • Ziel-Kauf: Man kauft etwas und bezahlt später.
  • Insolvenz: Eine Firma kann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen.

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Lernfeld 3 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Aufträge bearbeiten.

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