Einstandspreis (Bezugspreis)

Der finale Preis einer Ware, der alle Kosten für die Beschaffung bis zum Eintreffen im eigenen Unternehmen umfasst. Er ist die Basis für die weitere Kalkulation.

Einstandspreis / Bezugspreis

  • Definition: Summe aller Aufwendungen, die für die Beschaffung eines Wirtschaftsgutes bis zu dessen Einlagerung anfallen. Entspricht den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB.
  • Synonym: Bezugspreis.
  • Zweck:
    • Fundament des quantitativen Angebotsvergleichs.
    • Aktivierungswert für die Bilanzierung des Vorratsvermögens.
    • Kalkulationsbasis für die Verkaufspreiskalkulation (absolute Preisuntergrenze).

Berechnung

Der Einstandspreis ist das Endergebnis der Bezugskalkulation.

Formel:

Bareinkaufspreis + Bezugskosten = Einstandspreis

Wobei:

  • Bareinkaufspreis = Listeneinkaufspreis - Rabatte - Skonto
  • Bezugskosten = Fracht, Verpackung, Versicherung, Zölle etc.

Abgrenzung

BegriffDefinition
ListeneinkaufspreisUnbereinigter Preis laut Katalog/Angebot.
ZieleinkaufspreisPreis nach Rabatt, vor Skonto.
BareinkaufspreisPreis nach Rabatt und Skonto, vor Bezugskosten.
EinstandspreisFinaler Wert der Ware im Lager (inkl. aller Nebenkosten).

⚠️ In der Prüfung ist präzise auf die Begrifflichkeiten zu achten. Oft wird nach dem Einstandspreis pro Mengeneinheit gefragt, was eine Division des Gesamt-Einstandspreises durch die Menge erfordert.

Passender Kurs

Lernfeld 4 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen.

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Quiz: Einstandspreis (Bezugspreis) (Leicht)

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