Einstandspreis (Bezugspreis)
Der finale Preis einer Ware, der alle Kosten für die Beschaffung bis zum Eintreffen im eigenen Unternehmen umfasst. Er ist die Basis für die weitere Kalkulation.
Einstandspreis / Bezugspreis
- Definition: Summe aller Aufwendungen, die für die Beschaffung eines Wirtschaftsgutes bis zu dessen Einlagerung anfallen. Entspricht den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB.
- Synonym: Bezugspreis.
- Zweck:
- Fundament des quantitativen Angebotsvergleichs.
- Aktivierungswert für die Bilanzierung des Vorratsvermögens.
- Kalkulationsbasis für die Verkaufspreiskalkulation (absolute Preisuntergrenze).
Berechnung
Der Einstandspreis ist das Endergebnis der Bezugskalkulation.
Formel:
Bareinkaufspreis + Bezugskosten = Einstandspreis
Wobei:
- Bareinkaufspreis = Listeneinkaufspreis - Rabatte - Skonto
- Bezugskosten = Fracht, Verpackung, Versicherung, Zölle etc.
Abgrenzung
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Listeneinkaufspreis | Unbereinigter Preis laut Katalog/Angebot. |
| Zieleinkaufspreis | Preis nach Rabatt, vor Skonto. |
| Bareinkaufspreis | Preis nach Rabatt und Skonto, vor Bezugskosten. |
| Einstandspreis | Finaler Wert der Ware im Lager (inkl. aller Nebenkosten). |
⚠️ In der Prüfung ist präzise auf die Begrifflichkeiten zu achten. Oft wird nach dem Einstandspreis pro Mengeneinheit gefragt, was eine Division des Gesamt-Einstandspreises durch die Menge erfordert.
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Lernfeld 4 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen und Verträge schließen.
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