Ersthelfer

Eine im Betrieb speziell ausgebildete Person, die bei Arbeitsunfällen und medizinischen Notfällen qualifizierte Erste Hilfe leistet.

Definition und Rolle im Betrieb

Ein Ersthelfer ist ein Beschäftigter, der eine spezielle Ausbildung absolviert hat, um bei Arbeitsunfällen, plötzlichen Erkrankungen oder Vergiftungen im Betrieb unverzüglich und sachgerecht Erste Hilfe leisten zu können, bis professionelle medizinische Hilfe (Rettungsdienst) eintrifft. Sie sind ein fundamentaler Bestandteil des betrieblichen Notfallmanagements und ihre Anwesenheit ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gesetzliche Grundlagen und erforderliche Anzahl

Die Pflicht des Arbeitgebers, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, ergibt sich aus § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und wird in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ konkretisiert. Die erforderliche Anzahl an Ersthelfern hängt von der Art und Größe des Betriebs ab:

  • Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: mindestens 1 Ersthelfer.
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben (wie die Lernleicht GmbH): 10 % der anwesenden Versicherten.
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in sonstigen Betrieben (z.B. Produktionsstätten): 5 % der anwesenden Versicherten.

Wichtig: Die Berechnungsgrundlage ist immer die Zahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Urlaubs-, Krankheits- und Schichtzeiten müssen bei der Planung berücksichtigt werden, damit die Quote zu jeder Zeit erfüllt ist.

Aus- und Fortbildung

Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem Erste-Hilfe-Lehrgang, der in der Regel 9 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) umfasst. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Die Ausbildung wird von speziell ermächtigten Stellen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe) durchgeführt. Um das Wissen aufzufrischen und die Handlungssicherheit zu gewährleisten, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung (Erste-Hilfe-Training) im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten erforderlich.

Praxisbeispiel bei der Lernleicht GmbH

Die Lernleicht GmbH hat 85 Mitarbeiter. An einem normalen Arbeitstag sind ca. 75 Mitarbeiter anwesend. Gemäß der 10%-Regel für Verwaltungsbetriebe müssen also mindestens 8 Ersthelfer (7,5 aufgerundet) verfügbar sein. Um Ausfälle durch Urlaub oder Krankheit zu kompensieren, hat die Personalabteilung unter Herrn Markus Braun dafür gesorgt, dass insgesamt 10 Mitarbeiter, darunter auch der Azubi Emre Yilmaz, als Ersthelfer ausgebildet sind. Ihre Namen und Büronummern hängen in jeder Teeküche und am Schwarzen Brett aus. Als eine Kollegin im Büro über ein Kabel stolpert und sich den Knöchel verstaucht, wird Emre gerufen. Er beruhigt die Kollegin, lagert das Bein hoch, kühlt die Schwellung mit einem Kühlpack aus dem Erste-Hilfe-Kasten und entscheidet, dass kein Notruf nötig ist, aber die Kollegin zur Sicherheit einen Arzt aufsuchen sollte.

Prüfungsrelevanz

Die Regelungen zu Ersthelfern sind ein klassisches Prüfungsthema. Besonders die Berechnung der korrekten Anzahl für verschiedene Betriebsgrößen und -arten wird häufig abgefragt. Prüflinge sollten die Quoten (10% für Verwaltung/Handel, 5% für Sonstige) kennen und anwenden können. Auch die Frist für die Fortbildung (alle 2 Jahre) ist prüfungsrelevant.

Verwandte Begriffe

  • Brandschutzhelfer
  • Rettungskette
  • DGUV Vorschrift 1
  • Notfallmanagement
  • Erste-Hilfe-Material

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