Garantie
Eine freiwillige, vertragliche Zusage eines Garantiegebers (meist Hersteller), für die Funktionsfähigkeit oder bestimmte Eigenschaften einer Sache für einen festgelegten Zeitraum einzustehen.
Definition und rechtliche Grundlage
Eine Garantie ist eine freiwillige und zusätzliche Zusage, die meist vom Hersteller, manchmal aber auch vom Verkäufer einer Ware gegeben wird. Rechtlich ist sie in § 443 BGB als eine eigenständige vertragliche Vereinbarung definiert. Der Garantiegeber verspricht, für eine bestimmte Eigenschaft der Sache (z.B. "10 Jahre Garantie gegen Durchrostung") oder deren Funktionsfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum einzustehen. Wichtig ist: Die Garantie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung; sie ersetzt oder beschränkt diese niemals.
Inhalt und Ausgestaltung
Im Gegensatz zur gesetzlich detailliert geregelten Gewährleistung kann der Garantiegeber die Bedingungen seiner Garantie weitgehend frei gestalten. In der Garantieerklärung müssen folgende Punkte klar und verständlich formuliert sein:
- Garantiegeber: Wer gibt die Garantie (Name und Anschrift)?
- Dauer: Wie lange gilt die Garantie?
- Räumlicher Geltungsbereich: Wo gilt die Garantie (z.B. nur in Deutschland)?
- Umfang: Was genau wird garantiert? Welche Teile sind abgedeckt, welche sind ausgeschlossen (oftmals Verschleißteile)?
- Vorgehen im Garantiefall: Was muss der Käufer tun, um die Garantie in Anspruch zu nehmen (z.B. Produkt einschicken, Hotline anrufen)?
- Hinweis auf Gewährleistung: Die Garantieerklärung muss den Hinweis enthalten, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
Bedeutung im Büromanagement
Für Kaufleute im Büromanagement ist die Unterscheidung zur Gewährleistung essenziell. Während bei einem Mangel der erste Weg immer zum Verkäufer führen sollte (Gewährleistung), kann die Garantie eine wertvolle zusätzliche Absicherung sein. Dies gilt insbesondere, wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist, die Garantie aber noch läuft. Oder wenn die Garantie vorteilhaftere Bedingungen bietet, z.B. einen unkomplizierten Vor-Ort-Austauschservice für einen defekten Drucker. Bei der Beschaffung von langlebigen Wirtschaftsgütern (z.B. Büromöbel, Server) können längere Herstellergarantien ein wichtiges Kriterium im qualitativen Angebotsvergleich sein.
Praxisbeispiel
Laura Müller kauft für die Lernleicht GmbH einen neuen Monitor, der eine 3-jährige Herstellergarantie mit Vor-Ort-Austauschservice hat. Nach 2,5 Jahren (die zweijährige Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer ist bereits abgelaufen) treten Pixelfehler auf. Laura kann nun nicht mehr den Verkäufer in die Pflicht nehmen. Sie wendet sich aber direkt an den Hersteller, meldet den Garantiefall und erhält dank der Garantiebedingungen am nächsten Tag einen neuen Monitor geliefert. Hier zeigt sich der Mehrwert einer langen Herstellergarantie.
Prüfungsrelevanz
In der IHK-Prüfung ist die saubere Abgrenzung zur Gewährleistung ein Muss. Typische Fragen zielen darauf ab, wer der richtige Ansprechpartner in einem bestimmten Szenario ist (Verkäufer vs. Hersteller) und welche Ansprüche sich aus welchem Rechtstitel (Gesetz vs. Vertrag) ergeben. Kandidaten sollten die Merkmale beider Instrumente vergleichend darstellen können (siehe Tabelle in Lernsituation 3.5).
Verwandte Begriffe
- Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
- Herstellergarantie
- Verkäufergarantie
- Garantiebedingungen
- Nacherfüllung
Passender Kurs
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