Gefährdungsbeurteilung
Systematischer Prozess zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz, um Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Definition und Zweck
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Sie ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gesetzlich verankert. Es handelt sich um einen systematischen Prozess, bei dem Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz ermittelt, bewertet und dokumentiert werden. Das primäre Ziel ist es, auf Basis dieser Analyse geeignete und wirksame Schutzmaßnahmen zu definieren und umzusetzen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Kontext im Büromanagement
Auch in einem vermeintlich sicheren Büroumfeld gibt es zahlreiche Gefährdungen, die im Rahmen einer GBU betrachtet werden müssen. Für Kaufleute für Büromanagement sind dies typischerweise:
- Ergonomische Gefährdungen: Falsche Einstellung von Bürostuhl und Tisch, ungünstige Positionierung von Monitor und Tastatur, die zu Muskel-Skelett-Erkrankungen führen können.
- Physische Belastungen: Blendung durch Sonnenlicht oder künstliche Beleuchtung, unzureichende Beleuchtungsstärke (unter 500 Lux), schlechtes Raumklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit), Lärmbelästigung.
- Psychische Belastungen: Hoher Termindruck, ständige Unterbrechungen, Monotonie, Konflikte im Team, unklare Arbeitsanweisungen. Diese Faktoren können zu Stress, Burnout oder anderen psychischen Erkrankungen führen und müssen seit 2013 explizit in der GBU berücksichtigt werden.
- Elektrische Gefährdungen: Defekte Kabel an Bürogeräten, unsachgemäßer Umgang mit Mehrfachsteckdosen.
- Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren: Lose Kabel, offene Schubladen, nasse Böden.
Praxisbeispiel bei der Lernleicht GmbH
Herr Schmidt, der Ausbilder, führt mit Laura Müller eine GBU für ihren neuen Arbeitsplatz durch. Sie nutzen eine Checkliste. Dabei stellen sie fest, dass der Monitor direkt vor dem Fenster steht, was zu starker Blendung führt (Gefährdung ermittelt). Sie bewerten das Risiko als „mittel“, da es auf Dauer zu Kopfschmerzen und Augenbelastung führen kann. Als Maßnahme (nach dem STOP-Prinzip) legen sie fest, den Schreibtisch um 90 Grad zu drehen (organisatorische Maßnahme). Diese Maßnahme wird im GBU-Dokument festgehalten. Nach einer Woche wird die Wirksamkeit überprüft: Laura bestätigt, dass die Blendung beseitigt ist.
Prüfungsrelevanz
In der IHK-Abschlussprüfung ist die Gefährdungsbeurteilung ein sehr wichtiges Thema. Prüflinge sollten die gesetzliche Grundlage (§ 5 ArbSchG) kennen und die sieben Schritte des Prozesses aufzählen und erklären können (1. Bereiche festlegen, 2. Gefährdungen ermitteln, 3. Bewerten, 4. Maßnahmen festlegen, 5. Durchführen, 6. Wirksamkeit prüfen, 7. Dokumentieren). Auch das STOP-Prinzip als Hierarchie der Schutzmaßnahmen ist essenziell. Oft werden Fallbeispiele aus dem Büroalltag abgefragt, bei denen man Gefährdungen erkennen und passende Schutzmaßnahmen vorschlagen muss.
Verwandte Begriffe
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- STOP-Prinzip
- Unterweisung
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
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