Gefährdungsbeurteilung

Systematischer Prozess zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz, um Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Gefährdungsbeurteilung (GBU)

  • Rechtsgrundlage: § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG.
  • Definition: Systematischer Prozess zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie zur Ableitung und Überprüfung von Schutzmaßnahmen.
  • Ziel: Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
  • Gefährdungsarten (Auswahl):
    • Mechanische, elektrische, chemische, biologische Gefährdungen.
    • Physische Belastungen (Lärm, Klima, Beleuchtung, Ergonomie).
    • Psychische Belastungen (Arbeitsintensität, soziale Beziehungen, Arbeitsorganisation).
  • Prozess in 7 Schritten:
    1. Festlegung von Arbeitsbereichen/Tätigkeiten
    2. Gefährdungsermittlung
    3. Gefährdungsbewertung (Risikobeurteilung)
    4. Festlegung von Schutzmaßnahmen (nach STOP-Hierarchie)
    5. Durchführung der Maßnahmen
    6. Wirksamkeitskontrolle
    7. Dokumentation und Fortschreibung
  • STOP-Prinzip (Hierarchie der Schutzmaßnahmen):
    • Substitution: Gefahrenquelle beseitigen/ersetzen.
    • Technik: Gefahrenquelle abschirmen (kollektiver Schutz).
    • Organisation: Mensch von Gefahrenquelle trennen (zeitlich/räumlich).
    • Personenschutz: Individuelle Schutzmaßnahmen (nachrangig).
  • Prüfungsrelevanz: Hohe Relevanz. Kenntnis der Rechtsgrundlagen, der 7 Schritte und des STOP-Prinzips ist obligatorisch. Anwendung auf Fallbeispiele aus dem Büromanagement wird erwartet.

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Lernfeld 2 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Büroprozesse gestalten und Arbeitsvorgänge organisieren.

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