Gefährdungsbeurteilung
Systematischer Prozess zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz, um Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Gefährdungsbeurteilung (GBU)
- Rechtsgrundlage: § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG.
- Definition: Systematischer Prozess zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie zur Ableitung und Überprüfung von Schutzmaßnahmen.
- Ziel: Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
- Gefährdungsarten (Auswahl):
- Mechanische, elektrische, chemische, biologische Gefährdungen.
- Physische Belastungen (Lärm, Klima, Beleuchtung, Ergonomie).
- Psychische Belastungen (Arbeitsintensität, soziale Beziehungen, Arbeitsorganisation).
- Prozess in 7 Schritten:
- Festlegung von Arbeitsbereichen/Tätigkeiten
- Gefährdungsermittlung
- Gefährdungsbewertung (Risikobeurteilung)
- Festlegung von Schutzmaßnahmen (nach STOP-Hierarchie)
- Durchführung der Maßnahmen
- Wirksamkeitskontrolle
- Dokumentation und Fortschreibung
- STOP-Prinzip (Hierarchie der Schutzmaßnahmen):
- Substitution: Gefahrenquelle beseitigen/ersetzen.
- Technik: Gefahrenquelle abschirmen (kollektiver Schutz).
- Organisation: Mensch von Gefahrenquelle trennen (zeitlich/räumlich).
- Personenschutz: Individuelle Schutzmaßnahmen (nachrangig).
- Prüfungsrelevanz: Hohe Relevanz. Kenntnis der Rechtsgrundlagen, der 7 Schritte und des STOP-Prinzips ist obligatorisch. Anwendung auf Fallbeispiele aus dem Büromanagement wird erwartet.
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