Gemeinkosten

Kosten, die nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden können und über Schlüssel verteilt werden müssen, z.B. Miete oder Gehälter.

Definition

Gemeinkosten, auch indirekte Kosten oder Overhead-Kosten genannt, sind Kosten, die einem einzelnen Kostenträger (Produkt, Auftrag) nicht direkt und verursachungsgerecht zugerechnet werden können. Sie fallen für mehrere Kostenträger oder für den Betrieb als Ganzes an. Um sie dennoch in die Preiskalkulation einzubeziehen, müssen sie über Verteilungsschlüssel auf die Kostenstellen und von dort mittels Zuschlagssätzen auf die Kostenträger verrechnet werden.

Erklärung im Kontext Büromanagement

In der Lernleicht GmbH fallen zahlreiche Arten von Gemeinkosten an. Das Gehalt von Geschäftsführerin Frau Weber, das Gehalt von Buchhalterin Frau Richter oder das Ausbildungsgehalt von Laura Müller sind typische Verwaltungsgemeinkosten. Die Kosten für Marketingkampagnen oder die Gehälter des Vertriebsteams um Frau Klein sind Vertriebsgemeinkosten. Die Miete für das gesamte Gebäude in der Schillerstraße, Strom, Heizung oder Abschreibungen auf die Büroausstattung sind ebenfalls Gemeinkosten. Sie sind notwendig für den Betrieb, aber man kann nicht sagen, wie viel Euro Miete auf den Verkauf eines einzelnen Druckers entfallen.

Praxisbeispiel bei der Lernleicht GmbH

Die monatliche Miete für die Büro- und Lagerräume beträgt 20.000 €. Diese Kosten fallen unabhängig davon an, ob 100 oder 1.000 Bürostühle verkauft werden. Um diese Kosten zu verteilen, wird im Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ein Schlüssel verwendet, z.B. die genutzte Fläche in Quadratmetern. Das Lager (Kostenstelle Material) nutzt 50% der Fläche, also werden ihm 10.000 € der Mietkosten zugeordnet. Diese 10.000 € fließen dann in die Summe der Materialgemeinkosten ein, die zur Berechnung des Materialgemeinkostenzuschlagssatzes verwendet wird.

Prüfungsrelevanz

Das Verständnis von Gemeinkosten ist für die IHK-Prüfung essenziell. Prüfungsaufgaben verlangen oft die korrekte Zuordnung von Kostenarten zu Einzel- oder Gemeinkosten. Weiterhin ist das Prinzip der Verteilung von Gemeinkosten über den BAB und die Anwendung der daraus resultierenden Zuschlagssätze ein Kernbestandteil der Aufgaben zur Zuschlagskalkulation. Ein häufiger Fehler ist, Gemeinkosten direkt einem Produkt zuordnen zu wollen, was per Definition nicht möglich ist.

Verwandte Begriffe

  • Einzelkosten: Das Gegenstück zu den Gemeinkosten.
  • Betriebsabrechnungsbogen (BAB): Das Instrument zur Verteilung der Gemeinkosten.
  • Kostenstelle: Der Ort der Kostenentstehung, auf den Gemeinkosten verteilt werden.
  • Zuschlagssatz: Der Prozentsatz, mit dem Gemeinkosten auf die Einzelkosten aufgeschlagen werden.
  • Fixkosten: Ein Großteil der Gemeinkosten sind zugleich Fixkosten (z.B. Miete), da sie sich bei Änderung der Produktionsmenge nicht ändern.

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