Gemeinkosten
Kosten, die nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden können und über Schlüssel verteilt werden müssen, z.B. Miete oder Gehälter.
Definition & Abgrenzung
Gemeinkosten (indirect costs / overheads) sind Kostenarten, die einem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden können. Ihre Verrechnung erfolgt indirekt über Schlüsselgrößen im Rahmen der Kostenstellenrechnung (BAB).
- Echte Gemeinkosten: Eine direkte Zurechnung ist technisch oder prinzipiell unmöglich (z.B. Gehalt des Geschäftsführers).
- Unechte Gemeinkosten: Eine direkte Zurechnung wäre theoretisch möglich, aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird darauf verzichtet (z.B. Verbrauch von Kleinteilen wie Schrauben oder Leim).
Kategorisierung von Gemeinkosten
- Kostenstellen-Gemeinkosten: Können einer Kostenstelle direkt zugeordnet werden (z.B. Gehalt des Kostenstellenleiters).
- Vorkostenstellen-Gemeinkosten: Kosten von Hilfskostenstellen (z.B. IT, Kantine), die über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung auf die Hauptkostenstellen verteilt werden.
- Allgemeine Gemeinkosten: Können zunächst keiner Kostenstelle direkt zugeordnet werden (z.B. Grundsteuer für das gesamte Betriebsgelände).
Bedeutung in der Kostenrechnung
- Herausforderung der Vollkostenrechnung: Die verursachungsgerechte Schlüsselung von Gemeinkosten ist die zentrale Problematik der Vollkostenrechnung. Eine willkürliche Schlüsselung kann zu verzerrten Produktkosten und Fehlentscheidungen führen.
- Kostenmanagement: Gemeinkosten, insbesondere fixe Gemeinkosten, sind ein Hauptansatzpunkt für Kostensenkungsprogramme (Overhead Value Analysis).
- Prozesskostenrechnung: Ein alternatives Verfahren, das versucht, Gemeinkosten (insbesondere in administrativen Bereichen) verursachungsgerechter über die Inanspruchnahme von Prozessen zu verrechnen.
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