GoBD
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form. Wichtig für digitale Archive (DMS).
GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern...)
Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums (BMF). Konkretisiert die Anforderungen der §§ 145-147 AO und §§ 238-257 HGB für die IT-gestützte Buchführung und elektronische Archivierung (DMS).
Kernanforderungen der GoBD
- Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Verfahrensdokumentation zwingend erforderlich. Ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Zeit zurechtfinden.
- Wahrheit, Klarheit und fortlaufende Aufzeichnung: Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung (i.d.R. Erfassung unbarer Geschäftsvorfälle innerhalb von 10 Tagen).
- Unveränderbarkeit (Revisionssicherheit): Hard- und Software müssen gewährleisten, dass eine Information nach ihrer Speicherung nicht mehr unprotokolliert verändert oder gelöscht werden kann. Jede Änderung muss historisiert werden (Ursprungszustand muss erkennbar bleiben).
⚠️ PRÜFUNGSFALLE:
Die bloße Speicherung von PDF-Rechnungen im normalen Windows-Dateisystem (z.B. auf dem Laufwerk C:) erfüllt die GoBD nicht, da die Unveränderbarkeit hier nicht technisch erzwungen wird. Es ist zwingend ein revisionssicheres DMS oder Archivsystem erforderlich!
Passender Kurs
VERIFIZIERTE FAKTEN (für LF1 relevant): - BBiG: Probezeit 1-4 Monate (§20), Kündigung während Probezeit ohne Frist (§22 Abs.1) - Ausbildungsvergütung...
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