Grundschuld

Ein Grundpfandrecht, das ein Grundstück zur Sicherung einer Geldforderung belastet. Sie ist nicht-akzessorisch und daher flexibel einsetzbar.

Definition und rechtliche Grundlagen

Die Grund-Schuld ist ein Recht. Die Regeln stehen im Bürger-lichen Gesetz-Buch (BGB). Sie gehört zu den Real-Sicherheiten. Ein Grund-Stück wird als Sicherheit für Geld-Schulden belastet. Der Gläubiger ist meistens eine Bank. Die Bank darf das Grund-Stück verkaufen (Zwangs-Versteigerung), wenn der Schuldner nicht bezahlt. So bekommt die Bank ihr Geld zurück.

Wichtiges Merkmal: Unabhängig-keit (Abstraktheit)

Der wichtigste Unterschied zur Hypothek ist die Unabhängig-keit (Nicht-Akzessorietät). Das bedeutet: Die Grund-Schuld ist nicht fest mit dem Kredit verbunden. Sie existiert rechtlich eigen-ständig. Das hat große Vorteile:

  • Flexibel: Eine Grund-Schuld kann man wieder-verwenden. Wenn der erste Kredit bezahlt ist, kann man sie für einen neuen Kredit als Sicherheit nehmen.
  • Günstig: Man muss die Grund-Schuld nicht immer wieder neu eintragen lassen. Das spart Kosten für den Notar und das Gericht.
  • Einfach zu übertragen: Die Grund-Schuld kann einfach an jemand anderen weiter-gegeben werden.

Die Verbindung zwischen der Grund-Schuld und dem Kredit macht man mit einem extra Vertrag. Dieser Vertrag heißt Sicherungs-Zweck-Erklärung. Darin steht, für welche Schulden die Grund-Schuld als Sicherheit dient.

Entstehung und Eintragung ins Grund-Buch

Eine Grund-Schuld entsteht in mehreren Schritten:

  1. Einigung: Der Eigentümer vom Grund-Stück und die Bank sind sich einig. Sie wollen eine Grund-Schuld eintragen.
  2. Notar: Ein Notar muss die Einigung aufschreiben und bestätigen. Das Papier heißt Grund-Schuld-Bestellungs-Urkunde.
  3. Eintragung: Der Notar schickt den Antrag zum Grund-Buch-Amt. Die Grund-Schuld wird in das Grund-Buch eingetragen. Erst dann ist sie gültig.

Es gibt die Brief-Grund-Schuld (mit einem Papier-Brief) und die Buch-Grund-Schuld (ohne Brief, nur im Buch). In der Praxis wird fast immer die Buch-Grund-Schuld verwendet.

Praxis-Beispiel bei der Lernleicht GmbH

Die Lernleicht GmbH will eine neue Lager-Halle bauen. Das kostet 1.000.000 Euro. Die Bank gibt einen Kredit. Die Bank will als Sicherheit eine Grund-Schuld auf das Firmen-Grund-Stück. Frau Weber geht zum Notar. Der Notar lässt die Grund-Schuld eintragen. Nach 15 Jahren ist der Kredit bezahlt. Die Grund-Schuld bleibt aber im Grund-Buch. Fünf Jahre später braucht die Firma einen neuen Kredit über 300.000 Euro. Sie kann die alte Grund-Schuld als Sicherheit für den neuen Kredit benutzen. Sie muss nur einen neuen Sicherungs-Vertrag unterschreiben.

Ähnliche Begriffe

  • Hypothek
  • Grund-Buch
  • Real-Sicherheit
  • Sicherungs-Zweck-Erklärung
  • Unabhängig-keit

Passender Kurs

Lernfeld 9 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten.

Zum Kurs →

Wissen testen

Teste dein Wissen zu „Grundschuld" mit diesen Quizzen.

Quiz: Grundschuld (Leicht)

Leicht

5 Fragen

Quiz: Grundschuld (Mittel)

Mittel

5 Fragen

Quiz: Grundschuld (Schwer)

Schwer

5 Fragen