Grundschuld
Ein Grundpfandrecht, das ein Grundstück zur Sicherung einer Geldforderung belastet. Sie ist nicht-akzessorisch und daher flexibel einsetzbar.
Definition und rechtliche Grundlagen
Die Grund-Schuld ist ein Recht. Die Regeln stehen im Bürger-lichen Gesetz-Buch (BGB). Sie gehört zu den Real-Sicherheiten. Ein Grund-Stück wird als Sicherheit für Geld-Schulden belastet. Der Gläubiger ist meistens eine Bank. Die Bank darf das Grund-Stück verkaufen (Zwangs-Versteigerung), wenn der Schuldner nicht bezahlt. So bekommt die Bank ihr Geld zurück.
Wichtiges Merkmal: Unabhängig-keit (Abstraktheit)
Der wichtigste Unterschied zur Hypothek ist die Unabhängig-keit (Nicht-Akzessorietät). Das bedeutet: Die Grund-Schuld ist nicht fest mit dem Kredit verbunden. Sie existiert rechtlich eigen-ständig. Das hat große Vorteile:
- Flexibel: Eine Grund-Schuld kann man wieder-verwenden. Wenn der erste Kredit bezahlt ist, kann man sie für einen neuen Kredit als Sicherheit nehmen.
- Günstig: Man muss die Grund-Schuld nicht immer wieder neu eintragen lassen. Das spart Kosten für den Notar und das Gericht.
- Einfach zu übertragen: Die Grund-Schuld kann einfach an jemand anderen weiter-gegeben werden.
Die Verbindung zwischen der Grund-Schuld und dem Kredit macht man mit einem extra Vertrag. Dieser Vertrag heißt Sicherungs-Zweck-Erklärung. Darin steht, für welche Schulden die Grund-Schuld als Sicherheit dient.
Entstehung und Eintragung ins Grund-Buch
Eine Grund-Schuld entsteht in mehreren Schritten:
- Einigung: Der Eigentümer vom Grund-Stück und die Bank sind sich einig. Sie wollen eine Grund-Schuld eintragen.
- Notar: Ein Notar muss die Einigung aufschreiben und bestätigen. Das Papier heißt Grund-Schuld-Bestellungs-Urkunde.
- Eintragung: Der Notar schickt den Antrag zum Grund-Buch-Amt. Die Grund-Schuld wird in das Grund-Buch eingetragen. Erst dann ist sie gültig.
Es gibt die Brief-Grund-Schuld (mit einem Papier-Brief) und die Buch-Grund-Schuld (ohne Brief, nur im Buch). In der Praxis wird fast immer die Buch-Grund-Schuld verwendet.
Praxis-Beispiel bei der Lernleicht GmbH
Die Lernleicht GmbH will eine neue Lager-Halle bauen. Das kostet 1.000.000 Euro. Die Bank gibt einen Kredit. Die Bank will als Sicherheit eine Grund-Schuld auf das Firmen-Grund-Stück. Frau Weber geht zum Notar. Der Notar lässt die Grund-Schuld eintragen. Nach 15 Jahren ist der Kredit bezahlt. Die Grund-Schuld bleibt aber im Grund-Buch. Fünf Jahre später braucht die Firma einen neuen Kredit über 300.000 Euro. Sie kann die alte Grund-Schuld als Sicherheit für den neuen Kredit benutzen. Sie muss nur einen neuen Sicherungs-Vertrag unterschreiben.
Ähnliche Begriffe
- Hypothek
- Grund-Buch
- Real-Sicherheit
- Sicherungs-Zweck-Erklärung
- Unabhängig-keit
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