Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die spezielle Interessenvertretung für Jugendliche und Auszubildende in einem Betrieb, die eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeitet.

Definition und rechtliche Grundlage

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die spezielle Interessenvertretung für junge Arbeitnehmer und Auszubildende in einem Betrieb. Ihre rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 60 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Die JAV ist kein eigenständiges Organ mit eigenen Durchsetzungsrechten gegenüber dem Arbeitgeber, sondern fungiert als Hilfsorgan des Betriebsrats. Sie kümmert sich um die besonderen Belange der jungen Belegschaft, wie z.B. die Einhaltung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).

Voraussetzungen und Wahl

Damit eine JAV gewählt werden kann, müssen zwei zwingende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss im Betrieb bereits ein Betriebsrat existieren.
  2. Es müssen in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmer unter 18 Jahren ODER Auszubildende unter 25 Jahren beschäftigt sein.

Das Wahlrecht ist wie folgt geregelt:

  • Aktives Wahlrecht (Wer darf wählen?): Alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie alle Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Passives Wahlrecht (Wer darf gewählt werden?): Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Aufgaben und Rechte

Die JAV nimmt Anregungen von Jugendlichen und Auszubildenden entgegen und leitet diese an den Betriebsrat weiter. Sie beantragt beim Betriebsrat Maßnahmen, die den jungen Mitarbeitern dienen (z.B. Übernahme nach der Ausbildung, Verbesserung der Ausbildungsqualität). JAV-Mitglieder haben das Recht, an allen Betriebsratssitzungen teilzunehmen, bei denen Angelegenheiten behandelt werden, die besonders Jugendliche und Auszubildende betreffen.

Praxisbeispiel im Büromanagement

Laura (18, Azubi) und Emre (19, Azubi) arbeiten bei der Lernleicht GmbH. Da es im Betrieb insgesamt sechs Auszubildende unter 25 Jahren gibt und ein Betriebsrat existiert, kann eine JAV gewählt werden. Laura darf wählen (aktives Wahlrecht) und könnte sich auch selbst zur Wahl stellen (passives Wahlrecht). Wenn Lauras Ausbilder, Herr Schmidt, sich nicht an den betrieblichen Ausbildungsplan hält, kann Laura zur JAV gehen. Die JAV bespricht das Problem dann mit dem Betriebsrat, der wiederum das Gespräch mit der Geschäftsführung sucht.

Prüfungsrelevanz

Die JAV ist ein sehr beliebtes Prüfungsthema. Besonders die Altersgrenzen (unter 18 für normale AN beim aktiven Wahlrecht vs. unter 25 für Azubis) werden oft in Fallbeispielen abgefragt. Wichtig ist auch zu wissen, dass die JAV ohne Betriebsrat nicht existieren kann.

Passender Kurs

VERIFIZIERTE FAKTEN (für LF1 relevant): - BBiG: Probezeit 1-4 Monate (§20), Kündigung während Probezeit ohne Frist (§22 Abs.1) - Ausbildungsvergütung...

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