Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die spezielle Interessenvertretung für Jugendliche und Auszubildende in einem Betrieb, die eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeitet.
Was ist die JAV?
Die JAV ist eine Grup-pe für junge Mit-ar-bei-ter und Aus-zu-bil-den-de. JAV be-deu-tet: Ju-gend-ver-tre-tung und Aus-zu-bil-den-den-ver-tre-tung. Die Re-geln ste-hen im Be-triebs-ver-fas-sungs-ge-setz (BetrVG). Die JAV hilft den jun-gen Leu-ten in der Firma. Sie ar-bei-tet eng mit dem Be-triebs-rat zu-sam-men. Die JAV hat keine ei-ge-ne Macht gegen den Chef. Sie muss immer den Be-triebs-rat um Hilfe bit-ten.
Wann kann man die JAV wäh-len?
Es gibt zwei wich-ti-ge Re-geln für die Wahl:
- Die Firma MUSS einen Be-triebs-rat haben. Ohne Be-triebs-rat gibt es keine JAV.
- Die Firma braucht min-des-tens fünf junge Mit-ar-bei-ter. Diese müs-sen unter 18 Jahre alt sein. Oder es sind Aus-zu-bil-den-de unter 25 Jah-ren.
Wer darf wäh-len?
- Ak-ti-ves Wahl-recht: Alle Mit-ar-bei-ter unter 18 Jah-ren dür-fen wäh-len. Und alle Aus-zu-bil-den-den unter 25 Jah-ren dür-fen wäh-len.
- Pas-si-ves Wahl-recht: Wer darf ge-wählt wer-den? Alle Mit-ar-bei-ter und Aus-zu-bil-den-den unter 25 Jah-ren.
Auf-ga-ben von der JAV
Die JAV hört sich die Pro-ble-me von den Aus-zu-bil-den-den an. Dann geht die JAV zum Be-triebs-rat. Der Be-triebs-rat spricht dann mit dem Chef. Die JAV darf bei den Tref-fen von dem Be-triebs-rat da-bei sein. Aber nur, wenn es um junge Mit-ar-bei-ter geht.
Pra-xis-bei-spiel
Laura ist 18 Jahre alt. Sie macht eine Aus-bil-dung bei der Lern-leicht GmbH. Es gibt noch fünf an-de-re Aus-zu-bil-den-de. Alle sind unter 25 Jahre alt. Die Firma hat einen Be-triebs-rat. Darum kön-nen sie eine JAV wäh-len. Laura hat ein Pro-blem mit ihrem Aus-bil-dungs-plan. Sie geht zur JAV. Die JAV hilft ihr.
Wich-tig für die Prü-fung
Du musst das Alter genau ken-nen. Wer darf wäh-len? Wer darf ge-wählt wer-den? Das ist sehr wich-tig für die IHK-Prü-fung. Du musst auch wis-sen: Die JAV braucht immer einen Be-triebs-rat.
Passender Kurs
VERIFIZIERTE FAKTEN (für LF1 relevant): - BBiG: Probezeit 1-4 Monate (§20), Kündigung während Probezeit ohne Frist (§22 Abs.1) - Ausbildungsvergütung...
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