Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Das interne Rechnungswesen eines Unternehmens, das Kosten und Leistungen erfasst, verteilt und zurechnet, um die Geschäftsführung bei Entscheidungen zu unterstützen.
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
- Einordnung: Teilbereich des Rechnungswesens; internes Rechnungswesen/Controlling.
- Zweck: Informationsbereitstellung für interne Planung, Steuerung und Kontrolle. Keine gesetzliche Grundlage.
- Adressaten: Management, Abteilungsleiter, Kostenstellenverantwortliche.
- Rechnungsgrößen: Kosten (bewerteter, betriebsbedingter Güterverbrauch) und Leistungen (bewerteter, betriebsbedingter Güterausstoß).
- Kernaufgaben:
- Ermittlung der Selbstkosten als Basis der Preiskalkulation.
- Wirtschaftlichkeitskontrolle von Kostenstellen und Kostenträgern.
- Bewertung von Beständen in der Bilanz (Herstellkosten).
- Fundament für operative und strategische Entscheidungen.
- Struktur (Die 3 Stufen):
- Kostenartenrechnung: Systematische Erfassung und Gliederung aller Kosten (z.B. nach Verbrauchsart, Zurechenbarkeit).
- Kostenstellenrechnung: Verteilung der Gemeinkosten auf die Orte ihrer Entstehung (Kostenstellen) mittels Betriebsabrechnungsbogen (BAB).
- Kostenträgerrechnung: Zurechnung der Kosten auf die Produkte/Dienstleistungen (Kostenträger) zur Ermittlung der Herstell- und Selbstkosten (Kostenträgerstückrechnung) und des Periodenerfolgs (Kostenträgerzeitrechnung).
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