Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

Das interne Rechnungswesen eines Unternehmens, das Kosten und Leistungen erfasst, verteilt und zurechnet, um die Geschäftsführung bei Entscheidungen zu unterstützen.

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)

  • Einordnung: Teilbereich des Rechnungswesens; internes Rechnungswesen/Controlling.
  • Zweck: Informationsbereitstellung für interne Planung, Steuerung und Kontrolle. Keine gesetzliche Grundlage.
  • Adressaten: Management, Abteilungsleiter, Kostenstellenverantwortliche.
  • Rechnungsgrößen: Kosten (bewerteter, betriebsbedingter Güterverbrauch) und Leistungen (bewerteter, betriebsbedingter Güterausstoß).
  • Kernaufgaben:
    • Ermittlung der Selbstkosten als Basis der Preiskalkulation.
    • Wirtschaftlichkeitskontrolle von Kostenstellen und Kostenträgern.
    • Bewertung von Beständen in der Bilanz (Herstellkosten).
    • Fundament für operative und strategische Entscheidungen.
  • Struktur (Die 3 Stufen):
    1. Kostenartenrechnung: Systematische Erfassung und Gliederung aller Kosten (z.B. nach Verbrauchsart, Zurechenbarkeit).
    2. Kostenstellenrechnung: Verteilung der Gemeinkosten auf die Orte ihrer Entstehung (Kostenstellen) mittels Betriebsabrechnungsbogen (BAB).
    3. Kostenträgerrechnung: Zurechnung der Kosten auf die Produkte/Dienstleistungen (Kostenträger) zur Ermittlung der Herstell- und Selbstkosten (Kostenträgerstückrechnung) und des Periodenerfolgs (Kostenträgerzeitrechnung).

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Lernfeld 9 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten.

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Quiz: Kosten- und Leistungsrechnung – KLR (Leicht)

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