Lieferverzug

Lieferverzug (auch Schuldnerverzug) liegt vor, wenn der Verkäufer eine fällige Lieferung trotz Mahnung nicht erbringt und die Verzögerung zu verschulden hat. Er gibt dem Käufer Rechte wie Schadensersatz oder Rücktritt.

Definition und rechtliche Grundlage

Der Liefer-verzug ist eine Art von Vertrags-störung. Er passiert, wenn ein Verkäufer nicht pünktlich liefert. Die Regeln dazu stehen im Bürger-lichen Gesetz-buch (BGB). Die wichtigste Regel ist § 286 BGB.

Ein Verkäufer ist im Liefer-verzug, wenn alle diese Punkte erfüllt sind:

  1. Fällig-keit der Lieferung: Der Liefer-termin ist erreicht. Der Käufer darf die Lieferung jetzt verlangen.
  2. Mahnung vom Käufer: Der Käufer muss den Verkäufer an die Lieferung erinnern. Das nennt man Mahnung. Eine Mahnung ist eine klare Auf-forderung zu liefern.
  3. Keine Lieferung: Der Verkäufer liefert trotzdem nicht.
  4. Verschulden vom Verkäufer: Der Verkäufer ist schuld an der Verspätung. Das Gesetz geht davon aus, dass er schuld ist. Der Verkäufer muss beweisen, dass er nicht schuld ist.

Wann braucht man keine Mahnung?

Manchmal braucht man keine Mahnung. Das ist wichtig für die Praxis und die Prüfung. Die wichtigsten Ausnahmen sind:

  • Fester Liefer-termin: Im Vertrag steht ein genauer Kalender-tag für die Lieferung. Zum Beispiel "Lieferung am 15. Mai". Das nennt man Fix-geschäft.
  • Verkäufer will nicht liefern: Der Verkäufer sagt klar, dass er nicht liefern wird.

Praxis-beispiel bei der Lernleicht GmbH

Die Lernleicht GmbH hat besonderes Papier bestellt. Der Liefer-termin war der 10. des Monats. Das stand so im Vertrag. Am 11. ist das Papier noch nicht da. Weil ein fester Termin vereinbart war, ist der Lieferant jetzt im Liefer-verzug. Laura Müller muss keine extra Mahnung schicken. Sie kann sofort die Rechte vom Käufer nutzen.

Rechte vom Käufer bei Liefer-verzug

Wenn der Verkäufer im Verzug ist, hat der Käufer verschiedene Möglichkeiten:

  • Ohne eine neue Frist zu setzen:
    • Weiter auf die Lieferung warten.
    • Auf die Lieferung warten UND Schadens-ersatz fordern. Das geht, wenn durch die Verspätung Kosten entstanden sind.
  • Nachdem eine neue Frist abgelaufen ist:
    • Vom Vertrag zurück-treten. Der Käufer beendet den Vertrag.
    • Schadens-ersatz statt der Leistung fordern. Der Käufer kauft die Ware woanders teurer. Den Preis-unterschied kann er als Schaden fordern.

Ähnliche Begriffe

  • Zahlungs-verzug: Das ist das Gegen-teil. Hier bezahlt der Käufer nicht pünktlich.
  • Fix-kauf: Ein Kauf mit einem ganz genauen Liefer-termin.
  • Nach-frist: Eine letzte Frist, die der Käufer dem Verkäufer gibt.

Passender Kurs

Lernfeld 3 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Aufträge bearbeiten.

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