Mahnwesen

Alle Maßnahmen eines Unternehmens, um einen Kunden zur Begleichung einer überfälligen Rechnung zu bewegen.

Definition und Ziel des Mahnwesens

Das Mahnwesen, auch Forderungsmanagement genannt, umfasst alle betrieblichen Prozesse und Maßnahmen, die ergriffen werden, um säumige Schuldner zur Zahlung ihrer offenen Rechnungen zu bewegen. Das primäre Ziel ist die Realisierung von Forderungen und die Sicherung der eigenen Liquidität. Ein gut organisiertes Mahnwesen ist entscheidend für die finanzielle Stabilität eines Unternehmens, da ausbleibende Zahlungen schnell zu eigenen finanziellen Engpässen führen können.

Ein sekundäres, aber ebenso wichtiges Ziel ist es, den Prozess so zu gestalten, dass die Kundenbeziehung möglichst nicht beschädigt wird. Daher ist das Vorgehen in der Regel mehrstufig und beginnt mit einer freundlichen Erinnerung, bevor der Ton verschärft wird.

Der Prozess im Büromanagement: Außergerichtliches Mahnverfahren

Im Büromanagement ist man oft für die Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens zuständig. Dieser Prozess ist nicht streng gesetzlich geregelt, folgt aber in der Praxis einem bewährten Schema. Voraussetzung ist, dass die Forderung fällig ist, also das in der Rechnung genannte Zahlungsziel überschritten wurde.

  1. Überwachung der offenen Posten: Mithilfe einer Offene-Posten-Liste (OPOS-Liste) in der Buchhaltungssoftware wird regelmäßig geprüft, welche Rechnungen überfällig sind.
  2. 1. Stufe: Zahlungserinnerung: Kurz nach Fälligkeit wird ein freundliches Schreiben versendet. Man geht davon aus, dass die Zahlung versehentlich vergessen wurde. Dieses Schreiben ist rechtlich noch keine Mahnung und löst keinen Verzug aus, falls dieser nicht schon automatisch eingetreten ist.
  3. 2. Stufe: 1. Mahnung: Reagiert der Kunde nicht, folgt die erste offizielle Mahnung. Diese setzt den Schuldner rechtlich in Zahlungsverzug (§ 286 BGB), falls dies nicht schon durch die 30-Tage-Regel geschehen ist. Ab diesem Zeitpunkt können Verzugszinsen und Mahngebühren geltend gemacht werden. Es wird eine neue, klare Zahlungsfrist gesetzt.
  4. 3. Stufe: 2. und Letzte Mahnung: Der Ton wird dringlicher. Es wird auf die negativen Konsequenzen einer Nichtzahlung (z.B. Meldung an Auskunfteien, gerichtliche Schritte) hingewiesen. Die letzte Mahnung droht die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens unmissverständlich an.

Praxisbeispiel bei der Lernleicht GmbH

Die Rechnung an einen Neukunden, die „Kreativ-Ecke Schmidt“, über 500 € ist seit 10 Tagen überfällig. Laura Müller prüft im System, ob eine Zahlung eingegangen ist – negativ. Nach Rücksprache mit ihrem Ausbilder, Herrn Schmidt, versendet sie eine standardisierte E-Mail als „Zahlungserinnerung“. Eine Woche später ist immer noch kein Geld da. Nun erstellt Laura die „1. Mahnung“ über das ERP-System. Das System berechnet automatisch die Verzugszinsen auf Basis des aktuellen Basiszinssatzes und fügt eine Mahngebühr von 5 € für Porto und Aufwand hinzu. Sie setzt eine neue Frist von 10 Tagen.

Prüfungsrelevanz und verwandte Begriffe

Das Mahnwesen ist ein sehr praxisrelevantes und daher beliebtes Prüfungsthema. Wichtig sind die Unterscheidung der Mahnstufen und die rechtlichen Konsequenzen des Zahlungsverzugs. Insbesondere die Berechnung von Verzugszinsen (§ 288 BGB) und die Voraussetzungen für den Eintritt des Verzugs (§ 286 BGB) sollten beherrscht werden.

Verwandte Begriffe sind:

  • Zahlungsverzug: Der rechtliche Zustand, der die Grundlage für Mahngebühren und Verzugszinsen bildet.
  • Gerichtliches Mahnverfahren: Das sich anschließende, standardisierte Gerichtsverfahren zur schnellen Titulierung der Forderung.
  • Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid: Die zentralen Dokumente im gerichtlichen Mahnverfahren.
  • Inkasso: Die Beauftragung eines externen Dienstleisters (Inkassobüro) mit der Beitreibung der Forderung.
  • Liquidität: Die Fähigkeit des Unternehmens, seine eigenen Rechnungen jederzeit bezahlen zu können. Ein funktionierendes Mahnwesen sichert die Liquidität.

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