Personalbedarfsplanung
Der Prozess zur Ermittlung des zukünftigen Bedarfs an Mitarbeitern in quantitativer (Anzahl) und qualitativer (Fähigkeiten) Hinsicht.
1. Definition & Ziele
Die Personalbedarfsplanung ist ein derivativer Teilprozess der strategischen Unternehmensplanung. Ihr Ziel ist die prospektive Sicherstellung der personellen Kapazitäten zur Leistungserstellung. Dies umfasst vier Dimensionen:
- Quantitativ: Anzahl der Arbeitskräfte
- Qualitativ: Art der Qualifikationen
- Zeitlich: Zeitpunkt des Bedarfs
- Örtlich: Einsatzort
2. Quantitative Bedarfsplanung
Ermittlung des numerischen Bedarfs an Arbeitskräften. Die zentrale Kenngröße ist der Netto-Personalbedarf.
- Brutto-Personalbedarf: Gesamtzahl der Stellen, die zur Erfüllung der geplanten Aufgaben in der Planperiode notwendig sind (Soll-Personalbestand).
- Fortgeschriebener Personalbestand: Ist-Personalbestand zu Beginn der Periode, korrigiert um feststehende Zu- und Abgänge.
- Ersatzbedarf: Bedarf, der durch absehbare Abgänge (z.B. Rente, Kündigung, Elternzeit) entsteht.
- Neubedarf: Bedarf, der durch Ausweitung der Geschäftstätigkeit (z.B. neue Abteilungen, Expansion) entsteht.
- Berechnungsformel:
Soll-Personalbestand (Brutto-Bedarf)- Ist-Personalbestand+ Voraussichtliche Abgänge- Feststehende Zugänge= Netto-Personalbedarf
3. Qualitative Bedarfsplanung
Definition der Anforderungen an das Personal. Das primäre Instrument ist das Anforderungsprofil, das die notwendigen Kompetenzen für eine Stelle systematisiert.
- Grundlage: Arbeitsplatz- und Aufgabenanalyse.
- Inhalte: Fach-, Methoden-, Sozial- und Persönlichkeitskompetenzen.
- Priorisierung: Differenzierung in Muss-, Soll- und Kann-Anforderungen.
- Funktion: Dient als Basis für Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien im Recruiting und die Personalentwicklung.
Passender Kurs
Lernfeld 8 des Rahmenlehrplans Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement. Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen.
Zum Kurs →Wissen testen
Teste dein Wissen zu „Personalbedarfsplanung" mit diesen Quizzen.