Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis, das neben Art und Dauer der Tätigkeit auch eine detaillierte Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten des Arbeitnehmers enthält.
Definition
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber ausgestellte Urkunde, die anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erstellt wird. Im Gegensatz zum einfachen Zeugnis, das nur Fakten auflistet, enthält das qualifizierte Zeugnis eine umfassende Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers während der gesamten Beschäftigungsdauer. Der Arbeitnehmer muss dieses Zeugnis ausdrücklich verlangen, was in der Praxis der Regelfall ist.
Erklärung im Kontext Büromanagement
Als Kaufmann/-frau für Büromanagement ist das Thema Arbeitszeugnis doppelt relevant: Einerseits wirst du am Ende deiner Ausbildung und bei jedem Jobwechsel selbst ein solches Zeugnis erhalten. Andererseits könntest du in der Personalabteilung an der Erstellung von Zeugnissen mitwirken. Dies umfasst das Sammeln von Informationen bei den Fachvorgesetzten, das Formulieren von Tätigkeitsbeschreibungen und das Erstellen eines Entwurfs auf Basis von Textbausteinen und Vorlagen. Dabei ist es essenziell, die „Zeugnissprache“ und die rechtlichen Grundsätze von Wahrheit und Wohlwollen zu kennen.
Praxisbeispiel
Emre Yilmaz beendet seine Ausbildung bei der Lernleicht GmbH erfolgreich und wird übernommen. Für seine Unterlagen bittet er Herrn Braun um ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis. Herr Braun bittet daraufhin alle Abteilungsleiter, in denen Emre eingesetzt war (z.B. Herrn Schmidt vom Einkauf), um eine kurze schriftliche Beurteilung seiner Leistungen und seines Verhaltens. Auf dieser Grundlage erstellt Herr Braun das Zeugnis. Es enthält:
- Eine Einleitung (Wer? Von wann bis wann? Als was?).
- Eine Unternehmensbeschreibung.
- Eine detaillierte Beschreibung von Emres Aufgaben in den verschiedenen Abteilungen.
- Eine Leistungsbeurteilung (Arbeitsbereitschaft, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg). Hier werden Formulierungen wie „Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ verwendet.
- Eine Verhaltensbeurteilung (Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden).
- Eine Schlussformel mit Dank, Bedauern über das Ende der Ausbildung und Wünschen für die Zukunft im Unternehmen.
Prüfungsrelevanz
Das Arbeitszeugnis ist ein Klassiker in der IHK-Prüfung. Du solltest folgende Aspekte sicher beherrschen:
- Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis: Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.
- Rechtsanspruch: Der Anspruch ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung (GewO).
- Grundsätze der Zeugniserstellung:
- Wahrheitspflicht: Die Angaben müssen den Tatsachen entsprechen.
- Wohlwollenspflicht: Das Zeugnis darf dem Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren.
- Zeugnissprache (Geheimcode): Die abgestuften Formulierungen zur Zufriedenheit musst du wie Schulnoten übersetzen können (z.B. „stets zur vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut). Auch das Fehlen bestimmter Elemente (z.B. der Schlussformel) kann eine negative Aussage sein.
- Aufbau: Der typische Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses von der Einleitung bis zur Schlussformel sollte dir bekannt sein.
Verwandte Begriffe
- Einfaches Arbeitszeugnis
- Zwischenzeugnis
- Ausbildungszeugnis
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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