Sicherungsübereignung
Eine Realsicherheit, bei der das Eigentum an einer beweglichen Sache auf den Gläubiger übertragen wird, der Besitz aber beim Schuldner verbleibt.
Definition und rechtliche Grundlagen
Die Sicherungs-Übereignung ist eine Art der Real-Sicherheit. Die Regeln dafür stehen im Bürger-lichen Gesetz-Buch (BGB). Man benutzt sie als Sicherheit für Kredite. Dabei geht es um bewegliche Sachen, zum Beispiel Autos oder Maschinen.
Das Wichtigste ist die Trennung von Eigentum und Besitz: Der Schuldner gibt der Bank das Eigentum an einer Sache. Aber der Schuldner bleibt der Besitzer. Er darf die Sache weiter benutzen. Diese Vereinbarung nennt man Besitz-Konstitut. Der Schuldner kann also mit der Sache weiter arbeiten, obwohl sie ihm nicht mehr gehört.
Wichtiges Merkmal: Unabhängig-keit und Besitz-Konstitut
Die Sicherungs-Übereignung ist eine unabhängige Sicherheit. Sie ist nicht fest mit dem Kredit verbunden. Die Verbindung macht man mit einem extra Vertrag. Dieser Vertrag heißt Sicherungs-Vertrag. Darin steht, für welche Schulden die Sicherheit gilt. Und wann die Bank die Sache verkaufen darf. Zum Beispiel, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt. Die Bank muss das Eigentum zurück-geben, wenn der Kredit ganz bezahlt ist.
Der große Vorteil ist: Die Sache muss nicht der Bank gegeben werden. Das ist beim Pfand-Recht anders. Firmen brauchen ihre Maschinen und Autos zum Arbeiten. Deshalb ist die Sicherungs-Übereignung so wichtig.
Beispiele im Büro-Management
Die Sicherungs-Übereignung ist sehr wichtig, um bewegliche Dinge zu finanzieren. Typische Beispiele für die Lernleicht GmbH sind:
- Fahr-Zeuge: Wenn man Firmen-Autos oder Liefer-Wagen kauft. Das Eigentum an den Autos geht an die Bank. Der Fahrzeug-Brief (Zulassungs-Bescheinigung Teil II) wird bei der Bank gelagert.
- Maschinen und Büro-Ausstattung: Teure Drucker, Computer oder Möbel können als Sicherheit dienen.
- Waren-Lager: Das ganze Lager oder ein Teil davon wird als Sicherheit gegeben. Man macht Schilder an die Waren. So kann jeder sehen, dass die Waren der Bank gehören.
Verkauf und Rück-Gabe
Wenn der Schuldner nicht mehr zahlt, ist das der Sicherungs-Fall. Die Bank darf dann die Sache holen. Sie darf die Sache dann verkaufen. Wenn sie mehr Geld bekommt, als die Schulden hoch sind, bekommt der Schuldner den Rest.
Wenn der Kredit ganz bezahlt ist, muss die Bank das Eigentum zurück-geben. Sie muss zum Beispiel den Fahrzeug-Brief wieder dem Schuldner geben.
Ähnliche Begriffe
- Real-Sicherheit
- Besitz-Konstitut
- Sicherungs-Vertrag
- Pfand-Recht
- Unabhängige Sicherheit
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