Solidaritätsprinzip

Das Grundprinzip der Sozialversicherung, bei dem die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit erhoben, die Leistungen aber nach dem individuellen Bedarf gewährt werden.

Definition des Solidaritätsprinzips

Das Solidaritätsprinzip ist der ethische und finanzielle Eckpfeiler der deutschen Sozialversicherung. Es beschreibt den Grundsatz, dass die Gemeinschaft der Versicherten füreinander einsteht. Konkret bedeutet dies, dass die Finanzierung der Systeme nicht nach dem individuellen Risiko, sondern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen erfolgt. Die Beiträge werden prozentual vom Bruttoeinkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) erhoben. Die Inanspruchnahme von Leistungen richtet sich jedoch ausschließlich nach dem Bedarf, also beispielsweise dem Eintreten von Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Formen des Ausgleichs im Solidaritätsprinzip

Das Prinzip bewirkt einen mehrfachen Ausgleich innerhalb der Versichertengemeinschaft:

  • Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken: Alle zahlen Beiträge, aber nur die Kranken nehmen medizinische Leistungen in Anspruch. Die Gesunden finanzieren somit die Behandlung der Kranken.
  • Ausgleich zwischen Jung und Alt: Insbesondere in der Renten- und Krankenversicherung zahlen die jüngeren, erwerbstätigen Mitglieder für die Leistungen der älteren, nicht mehr erwerbstätigen Generation (Generationenvertrag).
  • Ausgleich zwischen Besser- und Geringverdienenden: Personen mit höherem Einkommen zahlen absolut höhere Beiträge als Personen mit niedrigem Einkommen, haben aber Anspruch auf dieselben Regelleistungen.
  • Ausgleich zwischen Singles und Familien: In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen oft beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). Die Kosten dafür werden von allen Mitgliedern, auch den kinderlosen, getragen.

Beispiel aus der Lernleicht GmbH

In der Lernleicht GmbH arbeiten die 52-jährige Geschäftsführerin Frau Kerstin Weber und die 18-jährige Auszubildende Laura Müller. Frau Weber verdient ein Vielfaches von Lauras Ausbildungsvergütung. Entsprechend zahlt Frau Weber in absoluten Zahlen deutlich höhere Beiträge zur Krankenversicherung. Als Laura wegen einer Grippe zum Arzt muss, erhält sie jedoch exakt die gleiche medizinische Versorgung wie Frau Weber, wenn diese krank würde. Das ist das Solidaritätsprinzip in Aktion: Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, die Leistung nach dem Bedarf.

Abgrenzung zum Äquivalenzprinzip

Das Solidaritätsprinzip steht im Gegensatz zum Äquivalenzprinzip, das in privaten Versicherungen dominiert. Dort richtet sich der Beitrag nach dem individuellen Risiko (z.B. Alter, Gesundheitszustand) und die Leistung ist vertraglich genau festgelegt. In der gesetzlichen Sozialversicherung findet sich das Äquivalenzprinzip in abgemilderter Form nur in der Rentenversicherung wieder, wo die Höhe der Rente von der Höhe der eingezahlten Beiträge abhängt.

Prüfungsrelevanz

Das Verständnis des Solidaritätsprinzips ist für die IHK-Prüfung fundamental. Es wird oft in Abgrenzungsfragen zum Äquivalenzprinzip oder in Fragen zu den Grundpfeilern des Sozialstaates thematisiert. Kandidaten sollten in der Lage sein, das Prinzip anhand von Beispielen (z.B. reich/arm, gesund/krank) zu erläutern.

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