Vorsteuer (VSt)
Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an seine Lieferanten zahlt. Sie kann als Forderung vom Finanzamt zurückgefordert werden.
Definition der Vor-Steuer
Die Vor-Steuer (VSt) ist die Umsatz-Steuer auf Einkäufe. Eine Firma kauft Waren oder Leistungen von einer anderen Firma. Die Rechnung zeigt die Umsatz-Steuer. Diese Steuer ist die Vor-Steuer für den Käufer. Das deutsche Gesetz erlaubt den Firmen, diese Vor-Steuer abzuziehen. Dieser Vorgang heißt Vor-Steuer-Abzug. Er steht im Gesetz (§ 15 UStG). Er ist sehr wichtig. Er sorgt dafür, dass die Umsatz-Steuer für Firmen nur ein durch-laufender Posten ist. Nur der letzte Kunde wird mit der Steuer belastet.
Die Vor-Steuer im Büro-Management
Im Büro-Alltag hat man oft mit der Vor-Steuer zu tun:
- Eingangs-Rechnungen prüfen: Das ist die wichtigste Aufgabe. Man muss jede Rechnung genau prüfen. Die Rechnung muss alle Regeln aus dem Gesetz (§ 14 UStG) erfüllen. Nur dann darf man die Vor-Steuer abziehen. Fehler können sehr teuer werden.
- Buch-Haltung: Die Vor-Steuer wird auf ein eigenes Konto gebucht. Es ist ein Aktiv-Konto. Es zeigt eine Forderung an das Finanz-Amt. Jede Buchung von einer Eingangs-Rechnung hat meistens einen Vor-Steuer-Teil.
- Geld-Planung: Der Vor-Steuer-Abzug ist gut für das Geld der Firma. Man verrechnet die Vor-Steuer mit der Umsatz-Steuer. Dadurch muss man weniger Geld an das Finanz-Amt zahlen.
Praxis-Beispiel bei der Lernleicht GmbH
Laura Müller prüft eine Rechnung. Sie ist von der Papierwerk Süddeutsch GmbH. Es geht um Drucker-Papier. Die Rechnung ist über 400 € netto plus 76 € USt (19 %). Der Brutto-Betrag ist 476 €. Laura prüft alle Pflicht-Angaben. Zum Beispiel die Steuer-Nummer vom Lieferanten. Und die Rechnungs-Nummer. Alles ist richtig. Sie gibt die Rechnung frei. Die Buch-Halterin Frau Richter bucht die Rechnung. 400 € sind Kosten. Die 76 € bucht sie auf das Konto „Abziehbare Vor-Steuer“. Diese 76 € sind jetzt eine Forderung an das Finanz-Amt.
Wichtigkeit für die Prüfung
Man muss den Unterschied zwischen Vor-Steuer und Umsatz-Steuer kennen. Das ist in der Prüfung sehr wichtig. Prüflinge müssen wissen: Vor-Steuer ist eine Forderung (Aktiv-Konto). Sie wird im Soll gebucht. Die Regeln für den Vor-Steuer-Abzug sind ein sehr häufiges Prüfungs-Thema. Man muss auch wissen, wann man keine Vor-Steuer abziehen darf. Zum Beispiel als Klein-Unternehmer.
Ähnliche Begriffe
- Vor-Steuer-Abzug
- Umsatz-Steuer (USt)
- Zahllast / Vor-Steuer-Überhang
- Eingangs-Rechnung
- Pflicht-Angaben einer Rechnung
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