Willenserklärung
Die Äußerung eines rechtlichen Willens, der darauf gerichtet ist, eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.
Definition
Eine Willens-Erklärung ist, wenn eine Person etwas sagt oder tut, um eine rechtliche Folge zu erreichen. Es ist das wichtigste Teil von jedem Rechts-Geschäft, zum Beispiel von einem Vertrag. Eine Willens-Erklärung hat zwei Teile: den Willen im Inneren und die Äußerung nach außen.
Teile einer Willens-Erklärung
- Der innere Wille:
- Handlungs-Wille: Man will überhaupt etwas tun. Das fehlt zum Beispiel, wenn man im Schlaf spricht. Ohne Handlungs-Wille gibt es keine Willens-Erklärung.
- Erklärungs-Wille: Man weiß, dass man gerade etwas rechtlich Wichtiges tut. Wenn das fehlt, kann man die Erklärung vielleicht anfechten.
- Geschäfts-Wille: Man will ein ganz bestimmtes Geschäft machen. Zum Beispiel genau dieses Produkt für diesen Preis kaufen. Wenn man sich hier irrt, kann man die Erklärung anfechten.
- Die Äußerung nach außen: Das ist das Verhalten, das andere sehen können. Man kann etwas sagen oder schreiben. Man kann auch etwas tun, zum Beispiel eine Ware auf das Kassen-Band legen. Manchmal ist sogar Schweigen eine Antwort.
Erklärung im Kontext Büro-Management
Im Büro gibt man ständig Willens-Erklärungen ab. Eine E-Mail mit einer Bestellung ist eine Willens-Erklärung. Die Antwort vom Lieferanten ist auch eine Willens-Erklärung. Eine Kündigung oder eine Mahnung sind auch Willens-Erklärungen. Es ist wichtig zu wissen, wann das eigene Handeln rechtlich bindend ist. Ein schnelles „Ja“ am Telefon kann schon ein fertiger Vertrag sein.
Prüfungs-Relevanz
Die Willens-Erklärung ist die Basis für das Vertrags-Recht. Sie ist sehr wichtig für die Prüfung. In der Prüfung gibt es vielleicht Fälle. Du musst dann sagen, ob eine Willens-Erklärung gültig ist. Oder ob sie Fehler hat. Wenn du die Teile der Willens-Erklärung kennst, hilft dir das bei schwierigen Aufgaben.
Verwandte Begriffe
- Rechts-Geschäft
- Antrag und Annahme
- Nichtigkeit und Anfecht-barkeit
- Empfangs-bedürftige Willens-Erklärung
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