Arbeitsvertrag

Ein privatrechtlicher Vertrag, der die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt.

Definition und rechtliche Grundlage

Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, der ein Arbeitsverhältnis begründet. Er wird zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer geschlossen. Die zentrale rechtliche Grundlage findet sich in § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Leistung von weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Weisungsgebundenheit (§ 106 Gewerbeordnung) ist das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Vertragsformen wie dem Werk- oder Dienstvertrag eines Selbstständigen. Der Arbeitgeber kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit nach billigem Ermessen näher bestimmen.

Form und Inhalt

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formfrei, also auch mündlich oder durch konkludentes (schlüssiges) Handeln, geschlossen werden. Aus Beweisgründen und zur Rechtssicherheit ist die Schriftform jedoch dringend zu empfehlen. Zudem schreibt das Nachweisgesetz (NachwG) vor, dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen und dem Arbeitnehmer aushändigen muss. Für bestimmte Vereinbarungen, wie die Befristung eines Arbeitsvertrags (§ 14 Abs. 4 TzBfG) oder die Kündigung (§ 623 BGB), ist die Schriftform sogar gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ansonsten sind sie unwirksam.

Zu den wesentlichen Inhalten (den sogenannten essentialia negotii) gehören:

  • Vertragsparteien: Genaue Bezeichnung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Beginn und ggf. Dauer: Datum des Arbeitsbeginns und bei befristeten Verträgen das Enddatum oder der Zweck.
  • Tätigkeitsbeschreibung: Möglichst genaue Beschreibung der zu leistenden Arbeit.
  • Arbeitsort: Ort der Leistungserbringung.
  • Arbeitszeit: Dauer und Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit.
  • Vergütung: Höhe und Zusammensetzung des Gehalts/Lohns sowie Fälligkeit.
  • Urlaubsanspruch: Anzahl der jährlichen Urlaubstage.
  • Kündigungsfristen: Fristen für die Beendigung des Vertrags.

Bedeutung im Büromanagement

Kaufleute für Büromanagement kommen in der Personalabteilung direkt mit Arbeitsverträgen in Kontakt. Sie bereiten neue Verträge vor, verwalten bestehende Verträge und achten auf die Einhaltung der darin festgelegten Fristen und Regelungen. Sie müssen die gesetzlichen Vorgaben kennen, um beispielsweise bei der Erstellung eines Vertrags für einen neuen Mitarbeiter alle notwendigen Angaben korrekt zu erfassen. Auch bei Fragen von Mitarbeitern zu ihrem Vertrag sind sie oft die erste Anlaufstelle.

Prüfungsrelevanz

Der Arbeitsvertrag ist ein zentrales Thema in der IHK-Abschlussprüfung. Prüflinge müssen die wesentlichen Bestandteile benennen, die Formvorschriften kennen und die rechtlichen Grundlagen (insbesondere BGB und NachwG) zuordnen können. Besonders beliebt sind Fragen zur Abgrenzung von unbefristeten und befristeten Verträgen sowie zu den Konsequenzen einer fehlenden Schriftform bei einer Befristung.

Verwandte Begriffe

  • Ausbildungsvertrag
  • Befristung
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • Kündigung
  • Tarifvertrag

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