Aufbauorganisation

Die Strukturierung eines Unternehmens in Stellen und Abteilungen sowie die Regelung der Hierarchie (z.B. im Organigramm).

Definition

Die Aufbauorganisation bildet das hierarchische Gerüst eines Unternehmens. Sie regelt, wie die Gesamtaufgabe des Unternehmens in Teilaufgaben zerlegt und auf verschiedene Stellen und Abteilungen verteilt wird. Zudem definiert sie die Kommunikations- und Weisungswege (wer ist wem unterstellt?). Das grafische Schaubild der Aufbauorganisation nennt man Organigramm.

Elemente der Aufbauorganisation

  • Stelle: Die kleinste organisatorische Einheit. Sie bündelt Aufgaben, die von einer Person bewältigt werden können (z.B. Stelle: "Sachbearbeiter Einkauf").
  • Instanz: Eine Stelle mit Weisungsbefugnis (Leitungsfunktion). Ein Abteilungsleiter ist eine Instanz.
  • Stabsstelle: Eine spezialisierte Stelle, die eine Instanz berät und entlastet (z.B. Rechtsberatung, Datenschutz, Betriebsärztin). Wichtig: Stabsstellen haben keine Weisungsbefugnis gegenüber der Linie.
  • Abteilung: Die Zusammenfassung mehrerer Stellen unter einer einheitlichen Leitung (Instanz).

Leitungssysteme

Die Art und Weise, wie die Instanzen und Stellen miteinander verbunden sind, nennt man Leitungssystem:

  • Einliniensystem: Jeder Mitarbeiter hat exakt einen direkten Vorgesetzten. Klare Struktur, aber lange Dienstwege.
  • Stabliniensystem: Ein Einliniensystem, das durch beratende Stabsstellen ergänzt wird.
  • Mehrliniensystem: Ein Mitarbeiter kann von mehreren übergeordneten Stellen fachliche Anweisungen erhalten.
  • Matrixorganisation: Eine Form des Mehrliniensystems, bei der die Struktur nach zwei Kriterien (z.B. Funktionen wie Einkauf/Vertrieb und Produkten wie Möbel/Technik) gegliedert ist.

Praxisbeispiel Lernleicht GmbH: Die Lernleicht GmbH nutzt ein Stabliniensystem. Laura Müller (Azubi) ist Herrn Schmidt (Abteilungsleiter Einkauf) unterstellt. Herr Schmidt ist Frau Weber (Geschäftsführerin) unterstellt. Das ist die klare Linie. Die Betriebsärztin Dr. Lang ist als Stabsstelle direkt an Frau Weber angebunden. Sie berät Frau Weber, darf aber Herrn Schmidt oder Laura keine direkten Arbeitsanweisungen geben.

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