Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Geltungsbereich: Jugendliche (15 bis unter 18 Jahre) in Ausbildung oder Beschäftigung.
  • Arbeitszeit (§ 8): Max. 8h/Tag, 40h/Woche. Ausnahme: 8,5h/Tag bei Ausgleich in derselben Woche. 5-Tage-Woche.
  • Berufsschulanrechnung (§ 9): 1 Schultag/Woche mit > 5 U-Stunden (à 45 Min) = Freistellung für den Rest des Tages (Anrechnung mit 8 Zeitstunden).
  • Pausen (§ 11): 30 Min (bei 4,5 - 6h), 60 Min (bei > 6h).
  • Urlaubsanspruch (§ 19): Stichtag Alter am 01.01. des Jahres.
    • < 16 Jahre: mind. 30 Werktage
    • < 17 Jahre: mind. 27 Werktage
    • < 18 Jahre: mind. 25 Werktage
⚠️ Prüfungsfalle: Urlaubsanspruch im JArbSchG ist in Werktagen (Mo-Sa) angegeben. Bei einer 5-Tage-Woche muss umgerechnet werden (z.B. 24 Werktage = 20 Arbeitstage).

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VERIFIZIERTE FAKTEN (für LF1 relevant): - BBiG: Probezeit 1-4 Monate (§20), Kündigung während Probezeit ohne Frist (§22 Abs.1) - Ausbildungsvergütung...

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