Tarifvertrag

Ein schriftlicher Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, der Arbeitsbedingungen und Entgelte für eine Branche regelt.

Definition und rechtliche Grundlage

Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen den sogenannten Tarifvertragsparteien geschlossen wird. Die rechtliche Grundlage bildet das Tarifvertragsgesetz (TVG). Auf der Arbeitnehmerseite verhandeln die Gewerkschaften (z.B. ver.di, IG Metall), auf der Arbeitgeberseite die Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber. Der Staat mischt sich in diese Verhandlungen nicht ein, was als Tarifautonomie (geschützt durch Art. 9 Grundgesetz) bezeichnet wird.

Arten von Tarifverträgen

In der Praxis und für die IHK-Prüfung unterscheidet man hauptsächlich zwei Arten von Tarifverträgen:

  • Manteltarifvertrag (auch Rahmentarifvertrag): Er regelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen, die sich nicht so schnell ändern. Dazu gehören Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Zuschläge für Überstunden oder Nachtarbeit. Manteltarifverträge haben meist eine lange Laufzeit von drei bis fünf Jahren oder länger.
  • Vergütungstarifvertrag (Lohn- und Gehaltstarifvertrag): Er regelt ausschließlich die finanzielle Seite, also die Höhe der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen, eingeteilt in verschiedene Tarifgruppen. Da die Lebenshaltungskosten (Inflation) stetig steigen, haben diese Verträge meist eine kurze Laufzeit von ein bis zwei Jahren.

Friedenspflicht und Arbeitskampf

Solange ein Tarifvertrag gültig ist, herrscht die absolute Friedenspflicht. Das bedeutet, dass in dieser Zeit keine Arbeitskampfmaßnahmen (Streik oder Aussperrung) durchgeführt werden dürfen, um die im Vertrag geregelten Bedingungen zu ändern. Erst nach Ablauf des Tarifvertrags und dem Scheitern von Neuverhandlungen dürfen die Gewerkschaften zum Streik aufrufen.

Praxisbeispiel im Büromanagement

Laura Müller macht ihre Ausbildung bei der Lernleicht GmbH. Das Unternehmen ist an den Tarifvertrag des Groß- und Außenhandels gebunden. In Lauras Ausbildungsvertrag steht, dass sie im ersten Ausbildungsjahr 1.128 Euro verdient. Diese Summe hat sich Frau Weber nicht selbst ausgedacht, sondern sie ist zwingend im aktuellen Vergütungstarifvertrag der Branche festgelegt.

Prüfungsrelevanz

Die Unterscheidung zwischen Mantel- und Vergütungstarifvertrag ist ein absoluter Klassiker in der IHK-Prüfung. Auch der Begriff der Tarifautonomie und die Friedenspflicht werden regelmäßig abgefragt.

Passender Kurs

VERIFIZIERTE FAKTEN (für LF1 relevant): - BBiG: Probezeit 1-4 Monate (§20), Kündigung während Probezeit ohne Frist (§22 Abs.1) - Ausbildungsvergütung...

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