Tarifvertrag

Ein schriftlicher Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, der Arbeitsbedingungen und Entgelte für eine Branche regelt.

Tarifvertrag (TVG)

  • Definition: Schriftlicher Vertrag zwischen Tarifvertragsparteien zur Regelung von Rechten und Pflichten (Arbeitsbedingungen).
  • Parteien: Gewerkschaften (AN-Seite) und Arbeitgeberverbände / einzelne AG (AG-Seite).
  • Tarifautonomie (Art. 9 GG): Recht der Parteien, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ohne staatliche Eingriffe frei auszuhandeln.

Arten von Tarifverträgen

  • Manteltarifvertrag (Rahmentarifvertrag): Regelt allgemeine Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen). Laufzeit: langfristig (3-5 Jahre).
  • Vergütungstarifvertrag (Lohn-/Gehaltstarifvertrag): Regelt die Höhe der Entgelte und Ausbildungsvergütungen. Laufzeit: kurzfristig (1-2 Jahre) zwecks Inflationsanpassung.

Arbeitskampf und Friedenspflicht

  • Friedenspflicht: Absolutes Streikverbot während der Laufzeit eines Tarifvertrags.
  • Arbeitskampf: Streik (Mittel der Gewerkschaft) und Aussperrung (Mittel der Arbeitgeber) erst nach Ablauf des TV und Scheitern der Verhandlungen zulässig.

Prüfungsrelevanz: Sehr hoch. ⚠️ PRÜFUNGSFALLE: Manteltarifvertrag und Vergütungstarifvertrag werden in Multiple-Choice-Fragen oft vertauscht. Merke: Mantel = Bedingungen, Vergütung = Geld.

Passender Kurs

VERIFIZIERTE FAKTEN (für LF1 relevant): - BBiG: Probezeit 1-4 Monate (§20), Kündigung während Probezeit ohne Frist (§22 Abs.1) - Ausbildungsvergütung...

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