Tarifvertrag
Ein schriftlicher Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, der Arbeitsbedingungen und Entgelte für eine Branche regelt.
Was ist ein Ta-rif-ver-trag?
Ein Ta-rif-ver-trag ist ein Ver-trag auf Pa-pier. Zwei Grup-pen ma-chen die-sen Ver-trag. Für die Mit-ar-bei-ter spricht die Ge-werk-schaft. Für die Chefs spricht der Ar-beit-ge-ber-ver-band. Der Staat darf nicht mit-re-den. Das nennt man Ta-rif-au-to-no-mie. Der Ver-trag gilt für viele Fir-men in einer Bran-che.
Arten von Ta-rif-ver-trä-gen
Es gibt zwei wich-ti-ge Arten von Ta-rif-ver-trä-gen:
- Man-tel-ta-rif-ver-trag: Er re-gelt die Re-geln für die Ar-beit. Zum Bei-spiel die Ar-beits-zeit, den Ur-laub und die Kün-di-gungs-fris-ten. Diese Re-geln än-dern sich nicht so oft. Darum gilt der Ver-trag sehr lange. Meis-tens drei bis fünf Jahre.
- Ver-gü-tungs-ta-rif-ver-trag: Er re-gelt das Geld. Also den Lohn und das Ge-halt. Das Leben wird immer teu-rer. Darum muss das Geld oft neu ge-plant wer-den. Die-ser Ver-trag gilt meis-tens nur ein bis zwei Jahre.
Frie-dens-pflicht
Ein Ta-rif-ver-trag ist für eine be-stimm-te Zeit gül-tig. In die-ser Zeit darf nie-mand strei-ken. Das nennt man Frie-dens-pflicht. Erst wenn der Ver-trag zu Ende ist, darf man strei-ken. Dann wird ein neuer Ver-trag ge-macht.
Pra-xis-bei-spiel
Laura macht eine Aus-bil-dung bei der Lern-leicht GmbH. Sie be-kommt im ers-ten Jahr 1.128 Euro. Die Chefin hat sich das Geld nicht aus-ge-dacht. Das Geld steht in dem Ver-gü-tungs-ta-rif-ver-trag. Die Chefin muss sich an den Ver-trag hal-ten.
Wich-tig für die Prü-fung
Du musst den Un-ter-schied ken-nen. Was steht im Man-tel-ta-rif-ver-trag? Was steht im Ver-gü-tungs-ta-rif-ver-trag? Das fragt die IHK fast immer. Auch das Wort Frie-dens-pflicht ist sehr wich-tig.
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VERIFIZIERTE FAKTEN (für LF1 relevant): - BBiG: Probezeit 1-4 Monate (§20), Kündigung während Probezeit ohne Frist (§22 Abs.1) - Ausbildungsvergütung...
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